Bei Nachhaltigkeit im Kontext von Unternehmen zeichnet sich eine klare Entwicklung ab: Es geht um harte Fakten und um die Frage, wie die Transformation von einer nicht-nachhaltigen zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise gelingt, und das messbar. Hier kommt das Konzept „Sustainable Finance“ ins Spiel. Es definiert, was aus der Perspektive der Finanzwelt überhaupt als „grün“ bezeichnet werden kann – und dafür gibt es eine ziemlich klare Vorgabe: die EU-Taxonomie.
Um Investitionen in eine nachhaltige Zukunft zu lenken, benötigt der Finanzmarkt verlässliche und belastbare Daten und Informationen aus der Realwirtschaft. Während früher das „traditionelle“ Reporting ausreichte, rückt heute das ESG-Reporting (wie beispielsweise nach der CSRD-Richtlinie oder den VSME-Standards für KMU) für das Thema Sustainable Finance in den Fokus. Diese Berichte bilden mittlerweile eine wesentliche Grundlage für die Risikobewertung von Investitionen. Das „Herzstück“ dieser „grünen“ Bewertungssystematik ist die EU-Taxonomie, ein Klassifikationssystem für Wirtschaftsaktivitäten. Um die Dimension zu verdeutlichen: Von den insgesamt etwa 700 existierenden ÖNACE-Wirtschaftsaktivitäten gelten derzeit nur rund 100 bis 120 als „EU-Taxonomie fähig“. Doch was genau bedeutet das in der Praxis?
Die mehrstufige EU-Taxonomie Prüfung
Ein wichtiger Grundsatz der EU-Taxonomie ist die strikte Unterscheidung zwischen der „Fähigkeit“ einer Aktivität und ihrer tatsächlichen „Konformität“. Eine Aktivität ist erst dann EU-Taxonomie fähig, wenn sie grundsätzlich das Potenzial besitzt, nachhaltig zu werden. Dass sie fähig ist, heißt aber noch nicht, dass sie auch als nachhaltig gilt. Dafür muss sie eine mehrstufige Konformitätsprüfung durchlaufen.
Fällt eine Aktivität bei nur einem dieser Prüfschritte durch, gilt sie zwar vielleicht als fähig, ist aber eben nicht konform. Die Prüfung umfasst vier aufeinander aufbauende Hürden:
- EU-Taxonomie FÄHIG: Im ersten Schritt wird bewertet, ob die konkrete Wirtschaftstätigkeit nach NACE bzw. ÖNACE überhaupt zu einem oder mehreren definierten Umweltzielen beiträgt. Nur wenn dies erfüllt ist, geht es weiter in die Detailprüfung.
- Wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel: Die EU definiert insgesamt 6 übergeordnete Umweltziele. Um diese Stufe zu erreichen, muss eine Aktivität die spezifischen, technischen Bewertungskriterien für mindestens eines dieser Umweltziele erfüllen.
- „Do No Significant Harm“ (Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen): Eine Wirtschaftsaktivität darf nicht auf Kosten anderer Umweltziele gehen. Dieser Schritt stellt sicher, dass keine anderen Umweltziele signifikant beeinträchtigt werden. In der Praxis bedeutet dies: umfassende Prüfungen, wie etwa eine Klima- und Vulnerabilitätsanalyse, den Nachweis des Wasserschutzes, die Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie den aktiven Schutz von Biodiversität und Ökosystemen.
- „Minimum Social Safeguards“ (Mindestschutz bei sozialen Aspekten): Nachhaltigkeit ist nicht nur ökologisch zu verstehen, sondern beinhaltet auch Soziales und Aspekte der Unternehmensführung. In diesem Schritt wird die Einhaltung grundlegender Arbeits- und Menschenrechte überprüft. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie sich an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, Bestimmungen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) sowie an Maßnahmen gegen Bestechung und Korruption halten. Zusätzlich wird eine Orientierung an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen mit dem Fokus auf verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln gefordert.
Erst wenn all diese Schritte dokumentiert, geprüft und erfüllt sind, darf sich eine Wirtschaftsaktivität offiziell als EU-Taxonomie KONFORM (und damit als nachhaltig) bezeichnen.
Bedeutung der EU-Taxonomie
Warum sollten Unternehmen diesen komplexen Prüfprozess auf sich nehmen? Die Antwort liegt in handfesten Finanzierungsvorteilen und dem leichteren Zugang zu Kapital. Auf dem Finanzmarkt beispielsweise betrachten Banken zunehmend ihr Kreditportfolio (ihre Aktiva) durch die „grüne Brille“ (Sustainable Finance). Eine wichtige Kennzahl hierbei ist die sogenannte „Green Asset Ratio“ (GAR). Je mehr EU-Taxonomie-konforme Projekte eine Bank finanziert, desto besser ist ihre Green Asset Ratio. Darüber hinaus gibt es für EU-Taxonomie konforme Projekte weitere Vorteile: von Förderungen aus dem EU-Innovationsfonds über nationale Initiativen wie klimaaktiv bis hin zu Haftungsübernahmen durch die AWS-Garantie (Austria Wirtschaftsservice) und generell besseren Konditionen bei der Kreditvergabe.
Um diese Gelder abzurufen, müssen Unternehmen diesem Informationsbedarf entsprechen. Der Markt verlangt immer öfter nicht nur ein nachhaltiges Label, sondern „wirkliche“ Fakten und wirtschaftliche Parameter: genau das legt die EU-Taxonomie fest – und genau das ist ein wichtiger Bestandteil von Sustainable Finance.
Fazit
Die EU-Taxonomie baut eine längst überfällige Brücke zwischen der Realwirtschaft und dem Finanzmarkt. Sie transformiert die oft unklare Definition von „grünen Projekten“ in ein messbares, überprüfbares und vor allem einheitliches Regelwerk. Eben diese strikte Trennung von potenziell nachhaltigen („fähigen“) und nachweislich nachhaltigen („konformen“) Wirtschaftsaktivitäten erschwert unklare Aussagen und Greenwashing.
Darüber hinaus gibt die Kombination finanz- und nachhaltigkeitsbezogenen Daten Banken, Investor*innen und anderen Finanzmarkteilnehmer*innen die nötigen Instrumente für eine fundierte Risikobewertung an die Hand. Für Unternehmen bedeutet dies zwar zunächst einen erhöhten Aufwand bei der Datenerhebung und Berichterstattung, aber einer, der sich auszahlt: es öffnen sich Türen zu attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen. Wer die vierstufige Prüfung – vom wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel und den technischen Bewertungskriterien bis hin zur Einhaltung grundlegender Menschenrechte – erfolgreich durchläuft, positioniert sich zukunftssicher in einer Wirtschaft, in der Nachhaltigkeit die neue Norm ist. Sie haben Fragen zur EU-Taxonomie oder wollen erfahren, was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet? Dann rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Quellen
Austria Wirtschaftsservice (n.d.). aws Garantie. Verfügbar unter https://www.aws.at/aws-garantie/ (Stand: 03.2026)
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Regionen und Wasserwirtschaft & Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (n.d.). Der Weg zum EU-taxonomiekonformen Gebäude mit klimaaktiv. Verfügbar unter https://www.klimaaktiv.at/unternehmen/gebaeude/gebaeudebewertung-mit-klimaaktiv/taxonomie (Stand: 03.2026)
Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139
Verordnung (EU) 2020/852
Wirtschaftskammer Österreich (2025). ÖNACE – Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten. Verfügbar unter https://www.wko.at/zahlen-daten-fakten/oenace (Stand: 03.2026)
