EU-Taxonomie


Die EU-Taxonomie ist ein Instrument der Europäischen Union zur Bewertung von Nachhaltigkeit. Sie schafft ein einheitliches Klassifikationssystem, mit dem beurteilt werden kann, ob wirtschaftliche Aktivitäten als nachhaltig (EU-Taxonomie-konform) einzustufen sind. Damit ist sie zugleich Bewertungsrahmen und inhaltlicher Kriterienkatalog für nachhaltiges Wirtschaften. Für Unternehmen wird die EU-Taxonomie zunehmend wichtiger: Banken, Investor*innen und Geschäftspartner*innen nutzen sie, um Nachhaltigkeitsleistungen vergleichbar zu bewerten. Auch Förderungen und öffentliche Ausschreibungen werden mehr und mehr an Kriterien der EU-Taxonomie gebunden. Eine strukturierte Auseinandersetzung mit der EU-Taxonomie, also den technischen Bewertungskriterien dieser sowie den "Do-no-significant harm"-Kriterien und den "Minimum Social Safeguards" ist daher nicht nur aus regulatorischer Sicht relevant, sondern auch ein strategischer Faktor für Finanzierung, Förderungen, Investitionsentscheidungen und letztlich auch für die Transparenz Ihres Unternehmens.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie verständlich, praxisnah und zielgerichtet umzusetzen.


Ihr Mehrwert


Klarheit über Ihren Status quo
Sie erhalten eine fundierte Einschätzung, welche Ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten taxonomierelevant und -fähig sind. Das bedeutet auch, dass Sie wissen, wo Sie in der Lieferkette stehen – auch wenn Sie nicht direkt berichts- und taxonomiepflichtig sind.

Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung
Die EU-Taxonomie ist ein wirksames Instrument, um die ökologische Nachhaltigkeit Ihrer Aktivitäten strukturiert zu bewerten und einzuordnen.

Konkrete Entwicklungspfade
Auf Basis der Analyse leiten wir konkrete Maßnahmen ab, mit denen Sie die Taxonomiekonformität gezielt verbessern und erreichen können.

Stärkung der Markt- und Finanzierungsposition
Eine nachvollziehbare Taxonomie-Einordnung erhöht Transparenz gegenüber Banken, Investor*innen und weiteren Stakeholder*innen.


Der Prozess

Gemeinsam erfassen wir Ihre wesentlichen wirtschaftlichen Aktivitäten und prüfen systematisch, ob diese nach EU-Taxonomie als taxonomiefähig einzustufen sind. Anschließend vertiefen wir die Analyse und bewerten, in welchem Umfang Ihre Aktivitäten die technischen Bewertungskriterien erfüllen. Dabei ist es auch wichtig, die „Do No Significant Harm“-Anforderungen sowie die Minimum Safeguards nach Artikel 18 der EU-Taxonomie. Aus den Ergebnissen leiten wir konkrete Handlungsfelder ab: Wir priorisieren Maßnahmen zur Umsetzung der Konformitätskriterien, definieren Verantwortlichkeiten und entwickeln praktikable Verbesserungsoptionen für Ihr Unternehmen. Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Umsetzung, unterstützen bei Datenbeschaffung, Nachweisführung und der konsistenten Dokumentation. Abschließend integrieren wir auf Wunsch die Resultate in Ihre Berichterstattung und Ihr ESG-Datenmanagement und stärken Ihren Dialog mit Banken, Investor*innen und weiteren Stakeholder*innen. So schaffen wir eine belastbare Grundlage für taxonomiekonforme Entscheidungen, erhöhen die Vergleichbarkeit Ihrer Kennzahlen und unterstützen Sie dabei, regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen und Ihre Nachhaltigkeitsleistung nachvollziehbar zu kommunizieren..

1.
Prüfung der Fähigkeit

2.
Bewertung
der Konformität

3.
Ableitung von Maßnahmen

4.
Umsetzung


Warum EU-Taxonomie?


Die EU-Taxonomie ist wichtig, weil wir damit Nachhaltigkeit messbar und vergleichbar machen. Sie hilft Ihrem Unternehmen, regulatorische Anforderungen zu erfüllen, Finanzierungszugänge zu verbessern und Greenwashing-Risiken zu reduzieren. Gleichzeitig schaffen wir Transparenz für Banken, Investor*innen und Kund*innen und stärken Ihre Position im nachhaltigen Wettbewerb.

Zu Fragen zur EU-Taxonomie oder zu unserem weiteren Angebot freuen wir uns auf Ihre Anfrage.