EmpCo für kleine Unternehmen (KMU)

Was kleine Unternehmen (KMU) über die EmpCO wissen müssen.

Viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gehen davon aus, dass die neue EmpCo-Richtlinie mit Gültigkeit ab 27. September 2026 vor allem große Konzerne betrifft. Schließlich haben diese bereits umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte, ESG-Abteilungen und internationale Marketingkampagnen. Doch genau das ist ein Irrtum. Auch kleine Unternehmen sind von den neuen Vorgaben betroffen. Vorausgesetzt, sie richten ihre Kommunikation an Verbraucher:innen.

Für viele KMU bedeutet das: Die gesamte Unternehmenskommunikation muss auf den Prüfstand. Denn künftig reicht es nicht mehr aus, Nachhaltigkeit einfach zu behaupten. Umweltbezogene Aussagen müssen nachvollziehbar, konkret formuliert und belegbar sein. Die neue Regelung der EU verfolgt damit das Ziel, Greenwashing zu verhindern und Verbraucher:innen eine verlässliche Orientierung zu geben.

Betrifft EmpCo auch kleine Unternehmen?

Die kurze Antwort lautet: Ja. Die Unternehmensgröße spielt grundsätzlich keine Rolle. Entscheidend ist, ob ein Unternehmen im B2C-Bereich tätig ist und sich die Werbung oder Kommunikation an Konsument:innen richtet. Davon betroffen sind beispielsweise auch Handwerksbetriebe, Einzelhändler:innen, Lebensmittelhersteller:innen, Dienstleistungsunternehmen und viele andere Branchen.

Sobald Aussagen über Nachhaltigkeit, Umweltfreundlichkeit oder Klimaschutz Teil der kommerziellen Kommunikation werden, gelten dieselben Anforderungen wie für größere Unternehmen. Besonders wichtig: Selbst Inhalte, die eigentlich für Geschäftskund:innen gedacht sind, können unter die EmpCo-Regelungen fallen, wenn sie öffentlich zugänglich sind. Das betrifft beispielsweise Pressemitteilungen, Unternehmensleitbilder oder Informationen auf der Website. Entscheidend ist, ob Verbraucher:innen diese Inhalte wahrnehmen können.

Das Ziel: Greenwashing verhindern

Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen längst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor geworden. Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“ begegnen Verbraucher:innen täglich.

Genau darin sieht die EU jedoch ein Problem. Allgemeine Umweltversprechen können Erwartungen wecken, die Unternehmen möglicherweise gar nicht erfüllen. Die EmpCo-Richtlinie soll deshalb sicherstellen, dass Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nachvollziehbar und überprüfbar sind. Das bedeutet nicht, dass Unternehmen künftig nicht mehr über ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen sprechen dürfen. Im Gegenteil: Nachhaltigkeitskommunikation bleibt möglich. Sie muss aber konkreter und vor allem glaubwürdiger werden.

Es geht um die gesamte Kommunikation – nicht nur um die Website

Viele Unternehmen denken zunächst an ihre Website. Tatsächlich betrifft EmpCo jedoch deutlich mehr als das. Relevant ist unter anderem:

  • Webseiten und Landingpages
  • Produktbeschreibungen
  • Online-Shops
  • Meta Descriptions und SEO-Texte
  • Google Ads
  • Social-Media-Beiträge
  • Newsletter
  • Presseaussendungen
  • Unternehmensleitbilder
  • Imagebroschüren
  • Flyer
  • Plakate
  • Verpackungen
  • Roll-ups und Messestände
  • Fahrzeugbeschriftungen
  • ·Werbeanzeigen

Kurz gesagt: Jede kommerzielle Kommunikation, die Verbraucher:innen erreicht oder erreichen kann, muss überprüft werden. Das gilt ausdrücklich auch für Öffentlichkeitsarbeit und Imagekommunikation. 

Gerade deshalb unterschätzen viele KMU den Aufwand. Oft finden sich Nachhaltigkeitsaussagen über viele Jahre verteilt auf unterschiedlichsten Kanälen. Sie systematisch zu identifizieren, ist meist der erste und zugleich wichtigste Schritt.

Allgemeine Aussagen reichen künftig nicht mehr aus

Viele Unternehmen verwenden Formulierungen wie:

  • nachhaltig
  • umweltfreundlich
  • klimafreundlich
  • essourcenschonend
  • bewusst
  • grün
  • ökologisch

Solche allgemeinen Aussagen werden künftig problematisch sein, wenn sie nicht ausreichend konkretisiert werden. Statt einer pauschalen Aussage wie:

Wir arbeiten nachhaltig.“

ist beispielsweise eine konkrete Beschreibung deutlich aussagekräftiger:

Seit 2025 beziehen wir unseren Strom vollständig aus zertifiziertem Ökostrom.“

oder

Unsere Verpackungen bestehen zu 95 Prozent aus recyceltem Karton.“

Je näher eine Aussage an den tatsächlich belegbaren Fakten liegt, desto besser lässt sie sich rechtlich absichern. Genau diesen Grundsatz empfehlen wir auch in der Praxis: möglichst konkretes Storytelling statt allgemeiner Schlagworte.

Nachhaltigkeitsaussagen müssen belegbar sein

Konkrete Formulierungen sind die eine Seite, die andere: der Nachweis.

Unternehmen müssen jederzeit belegen können, warum eine bestimmte Aussage getroffen wurde. Das können beispielsweise sein:

  • Zertifizierungen
  • Messdaten
  • Lieferantennachweise
  • wissenschaftliche Studien
  • Berechnungen
  • interne Dokumentationen

Nicht jeder Nachweis muss unmittelbar auf der Website veröffentlicht werden. Er sollte jedoch vorhanden sein und bei Nachfragen oder Beanstandungen vorgelegt werden können. Wir empfehlen daher, zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine allgemeine Umweltaussage vorliegt, diese anschließend zu spezifizieren und die zugrunde liegenden Daten im Unternehmen nachvollziehbar zu dokumentieren. 

KI und Online-Tools sind hilfreich – ersetzen aber keine Fachleute

Immer mehr Unternehmen setzen auf KI-Tools oder automatisierte Prüfprogramme, um ihre Inhalte auf problematische Formulierungen zu untersuchen. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Solche Lösungen können große Mengen an Texten durchsuchen und potenzielle Risiken markieren. Gerade bei umfangreichen Websites oder vielen verschiedenen Marketingmaterialien spart das viel Zeit.

Dennoch ersetzen diese Tools keine fachliche Prüfung. Ob eine Aussage tatsächlich zulässig ist, hängt häufig vom konkreten Kontext, den vorhandenen Nachweisen und der aktuellen Rechtsauslegung ab. KI unterstützt mittlerweile sehr gut beim Screening, die kommunikative Bewertung werden jedoch weiterhin Menschen übernehmen müssen. Tests von KI-Tools zeigen sogar, dass KI teilweise falsche Empfehlungen abgeben. Wenn solche Tools genutzt werden, muss man sich dessen bewusst sein.

Die beste Lösung ist deshalb eine Kombination aus technischer Unterstützung und fachlicher Expertise.

So bereiten sich KMU sinnvoll auf EmpCo vor

Viele Unternehmen fragen sich, wo sie beginnen sollen. Ein strukturierter Prozess erleichtert die Umsetzung erheblich.

1. Bestandsaufnahme

Sammeln Sie sämtliche Kommunikationskanäle und Werbemittel – online wie offline.

2. Nachhaltigkeitsaussagen identifizieren

Prüfen Sie systematisch, wo Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder ähnliche Green Claims verwendet werden.

3. Nachweise überprüfen

Für jede Aussage sollte nachvollziehbar dokumentiert sein, worauf sie basiert.

4. Lücken schließen

Fehlen belastbare Nachweise, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder werden die erforderlichen Daten ergänzt oder die Kommunikation wird angepasst und präzisiert.

5. Prozesse etablieren

EmpCo ist keine einmalige Aufgabe. Sinnvoll ist ein interner Freigabeprozess, damit neue Marketingmaterialien künftig bereits vor ihrer Veröffentlichung geprüft werden.

Jetzt handeln statt später nachbessern

EmpCo ist weit mehr als eine neue gesetzliche Vorgabe. Die Richtlinie verändert die Art und Weise, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit kommunizieren. Für kleine Unternehmen bedeutet das zunächst Arbeit. Gleichzeitig bietet sich aber auch eine Chance: Wer seine Kommunikation jetzt überprüft und anpasst, schafft Klarheit, erhöht die Glaubwürdigkeit und stärkt langfristig das Vertrauen der Kund:innen.

Der wichtigste Schritt besteht darin, nicht nur einzelne Webseiten zu überarbeiten, sondern die gesamte Unternehmenskommunikation kritisch zu hinterfragen. Wo Aussagen nicht ausreichend belegt sind, sollten entweder belastbare Nachweise geschaffen oder die Formulierungen angepasst werden. So wird aus einer gesetzlichen Verpflichtung ein echter Wettbewerbsvorteil – und aus Nachhaltigkeitskommunikation eine glaubwürdige und zukunftssichere Unternehmenskommunikation.

Quellen:

Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union (2024): Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers Regulation). https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/825/oj?locale=de

WKOÖ (2026). EmpCo: Neue UWG-Bestimmungen gegen Greenwashing. https://www.wko.at/nachhaltigkeit/eu-richtlinien-greenwashing

Betrifft mich als KMU die EmpCo auch?

Ja, die EmpCo betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die im B2C Bereich tätig sind

Darf ich zukünftig nicht mehr als über Nachhaltigkeit berichten?

Doch, das sollen Sie sogar. Wichtig ist aber: alle Aussagen müssen belegbar sein und dürfen keine generellen Aussagen sein.

Brauche ich für alle Nachhaltigkeits-Aussagen ein Zertifikat?

Nein. Grundsätzlich gilt: Sie müssen jede Aussage belegen können. Ob das mit eigenen Berechnungen, Zertifikaten oder anderen Nachweisen geschieht, bleibt Ihnen überlassen.